Mediation:
Kooperative Konfliktlösung
Die Mediation (= Vermittlung) ist eine
moderne Methode zur außergerichtlichen Konfliktlösung.
Es handelt sich um ein vertrauliches Verfahren, in dem
die an den Konflikt Beteiligten freiwillig mit Hilfe eines
von ihnen beauftragten Dritten (Mediator/in) eigenverantwortlich
miteinander verhandeln, bis sie eine faire und zukunftsorientierte
Lösung gefunden haben. Die Mediatorin entscheidet
nicht wie der Richter oder der Schlichter, sondern unterstützt
die Parteien allparteilich (neutral) und professionell
bei der Suche nach einer für alle Beteiligten interessengerechten
Lösung.
Ablauf
eines Mediationsverfahrens
Im
Gegensatz zu Gerichts- und Schlichtungsverfahren unterliegt
die Mediation keinen Verfahrenszwängen. Sie ist flexibel
und anpassbar. Das bedeutet zum einen, dass die Parteien
sich jederzeit kurzfristig auf die Einleitung eines Mediationsverfahren
verständigen können. Zum anderen gibt es für
den Ablauf keine formellen Verfahrensregeln. Die Mediation
hat dennoch eine Struktur, die sich mit den folgenden
fünf Phasen beschreiben lässt:
Phase
1 Vorbereitung und Eröffnung
Das Verfahren und seine Regeln wird erklärt, besprochen
und dokumentiert.
Phase
2 Bestandsaufnahme
Die Parteien stellen den Konflikt aus ihrer Sicht dar
und benennen die regelungsbedürftigen
Themen.
Phase
3 Interessenklärung
Die hinter den Positionen liegenden Interessen, Beweggründe
und Motive werden identifi-
ziert. Dadurch wird das gegenseitige Verständnis
gefördert.
Phase
4 Kreative Lösungssuche
Lösungsmöglichkeiten werden entwickelt und gemeinsam
bewertet. Ziel ist es, eine umsetz-
bare Lösung zu finden, die für alle Beteiligten
einen Gewinn bringt.
Phase
5 Abschlussvereinbarung und Umsetzung
Die gefundene Lösung wird genau definiert und gegebenenfalls
in einem rechtsverbindlichen
Vertrag ausgestaltet. Bei Bedarf ist die Begleitung der
Umsetzung durch die Mediatorin mög-
lich.
Einsatzbereiche der Mediation
Die
Mediation ist grundsätzlich in allen Bereichen wie
z.B. Scheidung und Trennung, Wirtschaft, Nachbarschaft,
Umwelt, Schule, Vereine, Verbände, Täter-Opfer-Ausgleich
einsetzbar.
Sie
eignet sich insbesondere dann, wenn die Beteiligten
·
an der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung ihrer
geschäftlichen oder persönlichen Beziehung interessiert
sind,
· Einfluss auf die Gesprächsthemen und Gesprächsführung
nehmen wollen,
· einen Ausweg aus einer festgefahrenen Situation
suchen,
· vorbeugend oder zur Streitbeilegung eine einvernehmliche
Lösung erreichen möchten,
· eine zügige und kostensparende Regelung
benötigen,
· Wert auf Vertraulichkeit legen,
· ein sach- und zukunftsorientiertes Ergebnis wünschen.
Dauer
und Kosten
Die
Dauer der Mediation richtet sich nach den zu behandelnden
Themen der Parteien, der Anzahl der Parteien und ihrer
Mitarbeit. Die Anzahl der einzelnen Mediationssitzungen
sowie die Abstände zwischen ihnen legen die Parteien
fest.
Die
Beteiligten vereinbaren miteinander die Kostenverteilung.
In der Regel trägt jeder Beteiligter die Kosten auf
seiner Seite (z.B. Rechtsanwalt, Sachverständiger)
und die anteiligen Kosten des Mediators. Die Vergütung
für die Mediatorin erfolgt nach Zeitaufwand.
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